Neue Corona-Bekämpfungsverordnung vom 24.11.

VonJakob Huf

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung vom 24.11.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern!

Ab dem 24.11.2021 gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Es gibt ein paar Neuerungen, die auch den Musikschulunterricht betreffen. Die Verordnung wurde erst vor wenigen Minuten veröffentlicht, daher können wir Sie erst jetzt informieren.

Vorab: Für alle Schüler*innen von 0-11 Jahren ändert sich nichts. Der Unterricht findet wie gewohnt statt.

Altersklasse 12-17 Jahre: Ab dem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten gilt folgendes:

Der Musikunterricht kann in Präsenzform nur stattfinden, wenn die 3-G-Regel erfüllt ist. Die Schüler*innen müssen der Lehrkraft zu Beginn der Stunde ein entsprechendes Zertifikat zeigen. D.h.: Entweder Impf- oder Genesenennachweis oder ein tagesaktueller Testnachweis.

Für alle erwachsenen Schüler*innen gilt die 2-G-Regel: Präsenzunterricht kann nur für geimpfte und genesene Schüler*innen stattfinden. Bitte zeigen Sie der Lehrkraft den entsprechenden Nachweis. D.h.: Entweder Impf- oder Genesenennachweis

Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie bitte Ihre Lehrkraft oder das Musikschulbüro an. Im Einzelunterricht ist es auch möglich Online-Unterricht zu vereinbaren.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit musikalischen Grüßen

Marc Kluschat, Schulleiter