Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern.
auch die 29. CoBeLVO hat Neuerungen, die den Ablauf unserer Musikschule verändern. Daher gelten ab sofort folgende Regeln:
1. Das Musikschulbüro ist nur noch nach telefonischer Voranmeldung geöffnet.
2. Im Musikschulgebäude und den Schulen gibt es keine Wartebereiche. Nur die Schüler*innen sollen die Gebäude betreten.
3. Für alle Schüler*innen ab 6 Jahren gilt die Maskenpflicht (Ausnahmen sind Gesang und Blasinstrumente).
4. Für alle Schüler*innen bis 12 Jahre und 3 Monate gibt es keine weiteren Veränderungen.
5. Schüler*innen zwischen 12 Jahre (+3 Monate) und 17 Jahre müssen entweder getestet, genesen oder geimpft sein.
6. Für erwachsene Schüler*innen gilt die 2G+ Regel, d.h.: Präsenzunterricht ist nur für geimpfte oder genesene Schüler*innen möglich; zusätzlich ist ein tagesaktueller Testnachweis notwendig. Dieser Nachweis entfällt bei Personen, die eine Boosterimpfung nachweisen.
Wir hoffen sehr, dass wir auch mit diesen Regeln gemeinsam gut durch diese schwierige Zeit kommen und wünschen Ihnen vor allem Gesundheit!
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an!
Die ausführlichen Hygieneregeln können Sie unter folgendem Link nachlesen:
Hygieneregeln für den Präsenzunterricht ab 1.12.21